Fokus Familienrecht - Erst letztes Jahr hatte der BGH entschieden, dass Betreuungsunterhalt einer Begrenzung nach § 1578 b BGB nicht zugänglich ist. Diese
Rechtsprechung hat er jetzt teilweise eingeschränkt.
Mit Urteil vom 30.03.2011, Az
XII ZR 3/09 = FamRZ 2011, 791 stellte er fest, eine Befristung bis nachehelichen Betreuungsunterhalt nach § 1578 b II BGB scheide grundsätzlich aus. Wer der Unterhalt nach § 1570 BGB … mehr
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